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| In der Fassung vom 15. Oktober 2002 |
| §
I. – Name, Gründungsdatum & Sitz |
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1. |
Der Fanclub
trägt den Namen LosBremos.de Münsterland. |
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2. |
Das Gründungsdatum
ist der 15. Oktober 2002. |
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3. |
Der Fanclub
hat seinen Sitz in 59394 Nordkirchen-Südkirchen. |
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§ II. -
Geschäftsjahr |
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1. |
Das Geschäftsjahr
ist das Kalenderjahr. |
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§ III.
- Zweck |
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1. |
Zweck des
Fanclubs ist der Zusammenschluss und die Unterstützung des SV Werder
Bremen und seinen Fans in der Region, um gemeinsame Aktivitäten (z. B.
Fahrten zu Fußballspielen, Fußball-Turnieren, Veranstaltungen etc.) zu
organisieren oder gemeinsam daran teilzunehmen. Geselligkeit und Spaß
stehen im Vordergrund. |
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2. |
Der Fanclub
verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen; die Mittel werden ausschließlich
für satzungsmäßige Zwecke verwandt. Die Mitglieder erhalten keine
Zuwendungen aus Mitteln des Clubs. |
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§ IV. -
Erwerb der Mitgliedschaft |
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1. |
Die
Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung erworben. |
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2. |
Das
Mindestalter beträgt 18 Jahre. |
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3. |
Jedes Mitglied hat die Möglichkeit die Satzung
einzusehen und hat auf dem Eintrittsformular mit seiner Unterschrift zu
quittieren, dass es die Satzung anerkennt. |
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4. |
Die
Aufnahmegebühr beträgt 5,00 EUR. |
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§ V. -
Verlust der Mitgliedschaft |
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1. |
Die
Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss. |
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2. |
Der
Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung dem 1. Vorsitzenden gegenüber. |
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3. |
Die Austrittserklärung hat sofortige Wirkung. |
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4. |
Geleistete
Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet. |
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5. |
Der
Ausschluss kann erfolgen: |
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a) |
Wenn ein
Mitglied seiner Beitragspflicht trotz Mahnung, länger als ein halbes
Jahr nicht nachgekommen ist. |
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b) |
Bei
vereinsschädigem Verhalten. |
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6. |
Der Antrag
auf Ausschluss eines Mitgliedes wird auf der Mitgliederversammlung
gestellt. |
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§ VI. -
Mitgliedsbeiträge |
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1. |
Die Höhe
der Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung. |
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2. |
Der
Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit monatlich 2,00 EUR. |
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§ VII.
- Rechte und Pflichten der Mitglieder |
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1. |
Alle
Fanclub-Mitglieder sind gleichberechtigt. |
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2. |
Alle
Fanclub-Mitglieder haben ein Recht auf Teilnahme an allen
Veranstaltungen des Fanclubs. |
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3. |
Jedes
Mitglied hat auf der Mitgliederversammlung Stimmrecht. |
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4. |
Die
Mitglieder sind verpflichtet, diese Satzung und getroffene Beschlüsse
einzuhalten. |
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5. |
Die
Mitgliedsbeiträge sind regelmäßig und pünktlich zu zahlen. |
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6. |
Die
Mitglieder haben beim Ausscheiden aus dem Fanclub oder bei Auflösung
keinen Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Beiträge. |
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7. |
Über
Strafen bei Verstoß gegen diese Satzung oder sonstige gültige Beschlüsse
stimmen alle Mitglieder ab. |
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§ VIII.
- Organe |
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1. |
Die Organe des Fanclubs sind: |
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a) |
der
Vorstand |
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b) |
die
Mitgliederversammlung |
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§ IX. -
Vorstand |
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1. |
Der
Vorstand muss aus Vereinsmitgliedern bestehen. |
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2. |
Scheidet
ein Vorstandsmitglied aus dem Verein aus, so erlischt automatisch dessen
Organstellung. |
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3. |
Der
Vorstand besteht aus: |
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a) |
dem 1.
Vorsitzenden |
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b) |
dem 2.
Vorsitzenden |
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c) |
dem
Schriftführer |
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d) |
dem
Kassierer |
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e) |
dem Pressewart |
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f) |
zwei Beisitzern |
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4. |
Der
Vorstand führt den Fanclub in gemeinsamer Verantwortung für alle
Aufgabenbereiche im Rahmen der Satzung. Er vertritt den Fanclub in der
Öffentlichkeit. |
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5. |
Jedes
Vorstandsmitglied wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen
Mitgliederversammlung auf die Dauer eines Jahres gewählt. Jederzeitiges
Ausscheiden ist möglich. |
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6. |
Sämtliche
Vorstandsmitglieder üben ihre Ämter ohne Vergütung aus. |
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7. |
Der Vorstand haftet weder finanziell noch persönlich
für die Mitglieder des Fanclubs. Jedes Mitglied ist für sein Handeln
und Tun selbst verantwortlich und gegebenenfalls persönlich zur
Verantwortung zu ziehen. |
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§ X. -
Mitgliederversammlung |
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1. |
Die
Mitgliederversammlung besteht aus allen Mitgliedern des Fanclubs. |
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2. |
Die
ordentliche Mitgliederversammlung findet 1 x jährlich in jedem
Kalenderjahr statt. Alle Mitglieder werden zuvor schriftlich eingeladen. |
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3. |
Die
anwesenden Mitglieder sind beschlussfähig (außer bei Satzungsänderungen:
¾-Mehrheit). |
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4. |
Die
Mitgliederversammlung beschließt über: |
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a) |
Rechenschaftsbericht
des Kassierers |
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b) |
die
Entlastung des Vorstandes |
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c) |
Neuwahlen
des Vorstandes |
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d) |
die
Festsetzung der Mitgliedsbeiträge |
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e) |
Satzungsänderungen |
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f) |
über Themen, die auf der Versammlung bekannt gegeben werden. |
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5. |
Die Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Schriftführer
sowie vom 1. Vorsitzenden zu unterzeichnen. |
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§ XI.
– Kassenführung |
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1. |
Der
Kassierer verwaltet die Materialien und die Kasse des Fanclubs. |
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2. |
Bei der
Bank wird ein entsprechendes Vereinskonto eingerichtet. |
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3. |
Der
Kassierer führt ein Kassenbuch. Sämtliche Ein- und Ausgaben müssen
durch Belege nachgewiesen werden. |
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4. |
Die
Aufnahmegebühren bzw. die Jahresbeiträge der Mitglieder werden durch
Bankeinzugsermächtigung eingezogen. |
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5. |
Der
Kassierer gibt auf der ordentlichen Mitgliederversammlung Rechenschaft
über das abgelaufene Geschäftsjahr des Clubs. |
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6. |
Ein von den
Mitgliedern gewählter Kassenprüfer prüft 1 x jährlich die Kasse und
gibt ebenfalls Bericht auf der Mitgliederversammlung über seine Prüfung. |
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§ XII.
– Fanclub-Treffen |
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1. |
Es findet in unregelmäßigen Abständen ein
Stammtisch des Werder-Fanclubs statt zu dem nicht nur Mitglieder
eingeladen sind, sondern jede Person willkommen ist. |
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2. |
Gemeinsame Aktivitäten (z. B. Fahrten zu Werder-Spielen) werden
gemeinsam organisiert und durchgeführt. |
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§ XIII.
- Satzungsänderung |
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1. |
Satzungsändernde
Anträge müssen auf der Mitgliederversammlung gestellt werden. |
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2. |
Es müssen
mindestens Dreiviertel aller Mitglieder anwesend sein. |
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3. |
Eine
Dreiviertel-Mehrheit entscheidet. |
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§ XIV.
- Auflösung |
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1. |
Der Antrag
auf Auflösung des Fanclubs muss schriftlich auf der
Mitgliederversammlung gestellt werden. |
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2. |
Es müssen
mindestens Dreiviertel aller Mitglieder anwesend sein. |
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3. |
Eine
Dreiviertel-Mehrheit entscheidet. |
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4. |
Bei Auflösung
des Fanclubs wird das vorhandene Vermögen zu gleichen Teilen unter den
Mitgliedern aufgeteilt. |
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