In der Fassung vom 15. Oktober 2002

 

 

§ I. – Name, Gründungsdatum & Sitz

1.

Der Fanclub trägt den Namen LosBremos.de Münsterland.

2.

Das Gründungsdatum ist der 15. Oktober 2002.

3.

Der Fanclub hat seinen Sitz in 59394 Nordkirchen-Südkirchen.

 

 

§ II. - Geschäftsjahr

1.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

 

§ III. - Zweck

1.

Zweck des Fanclubs ist der Zusammenschluss und die Unterstützung des SV Werder Bremen und seinen Fans in der Region, um gemeinsame Aktivitäten (z. B. Fahrten zu Fußballspielen, Fußball-Turnieren, Veranstaltungen etc.) zu organisieren oder gemeinsam daran teilzunehmen. Geselligkeit und Spaß stehen im Vordergrund.

2.

Der Fanclub verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen; die Mittel werden ausschließlich für satzungsmäßige Zwecke verwandt. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Clubs.

 

 

§ IV. - Erwerb der Mitgliedschaft

1.

Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung erworben.

2.

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

3.

Jedes Mitglied hat die Möglichkeit die Satzung einzusehen und hat auf dem Eintrittsformular mit seiner Unterschrift zu quittieren, dass es die Satzung anerkennt.

4.

Die Aufnahmegebühr beträgt 5,00 EUR.

 

 

§ V. - Verlust der Mitgliedschaft

1.

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss.

2.

Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung dem 1. Vorsitzenden gegenüber.

3.

Die Austrittserklärung hat sofortige Wirkung.

4.

Geleistete Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet.

5.

Der Ausschluss kann erfolgen:

 

a)

Wenn ein Mitglied seiner Beitragspflicht trotz Mahnung, länger als ein halbes Jahr nicht nachgekommen ist.

 

b)

Bei vereinsschädigem Verhalten.

6.

Der Antrag auf Ausschluss eines Mitgliedes wird auf der Mitgliederversammlung gestellt.
Es müssen mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sein. Es reicht die einfache Mehrheit.

 

§ VI. - Mitgliedsbeiträge

1.

Die Höhe der Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung.

2.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit monatlich 2,00 EUR.

 

 

§ VII. - Rechte und Pflichten der Mitglieder

1.

Alle Fanclub-Mitglieder sind gleichberechtigt.

2.

Alle Fanclub-Mitglieder haben ein Recht auf Teilnahme an allen Veranstaltungen des Fanclubs.

3.

Jedes Mitglied hat auf der Mitgliederversammlung Stimmrecht.

4.

Die Mitglieder sind verpflichtet, diese Satzung und getroffene Beschlüsse einzuhalten.

5.

Die Mitgliedsbeiträge sind regelmäßig und pünktlich zu zahlen.

6.

Die Mitglieder haben beim Ausscheiden aus dem Fanclub oder bei Auflösung keinen Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Beiträge.

7.

Über Strafen bei Verstoß gegen diese Satzung oder sonstige gültige Beschlüsse stimmen alle Mitglieder ab.

 

 

§ VIII. - Organe

1.

Die Organe des Fanclubs sind:

 

a)

der Vorstand

 

b)

 die Mitgliederversammlung

 

§ IX. - Vorstand

1.

Der Vorstand muss aus Vereinsmitgliedern bestehen.

2.

Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Verein aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung.

3.

Der Vorstand besteht aus:

 

a)

dem 1. Vorsitzenden

 

b)

dem 2. Vorsitzenden

 

c)

dem Schriftführer

 

d)

dem Kassierer

 

e)

dem Pressewart

 

f)

zwei Beisitzern

4.

Der Vorstand führt den Fanclub in gemeinsamer Verantwortung für alle Aufgabenbereiche im Rahmen der Satzung. Er vertritt den Fanclub in der Öffentlichkeit.

5.

Jedes Vorstandsmitglied wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer eines Jahres gewählt. Jederzeitiges Ausscheiden ist möglich.

6.

Sämtliche Vorstandsmitglieder üben ihre Ämter ohne Vergütung aus.

7.

Der Vorstand haftet weder finanziell noch persönlich für die Mitglieder des Fanclubs. Jedes Mitglied ist für sein Handeln und Tun selbst verantwortlich und gegebenenfalls persönlich zur Verantwortung zu ziehen.

 

 

§ X. - Mitgliederversammlung

1.

Die Mitgliederversammlung besteht aus allen Mitgliedern des Fanclubs.

2.

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet 1 x jährlich in jedem Kalenderjahr statt. Alle Mitglieder werden zuvor schriftlich eingeladen.

3.

Die anwesenden Mitglieder sind beschlussfähig (außer bei Satzungsänderungen: ¾-Mehrheit).

 

 

4.

Die Mitgliederversammlung beschließt über:

 

a)

Rechenschaftsbericht des Kassierers

 

b)

die Entlastung des Vorstandes

 

c)

Neuwahlen des Vorstandes

 

d)

die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge

 

e)

Satzungsänderungen

 

f)

über Themen, die auf der Versammlung bekannt gegeben werden.

5.

Die Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Schriftführer sowie vom 1. Vorsitzenden zu unterzeichnen.

 

 

§ XI. – Kassenführung

1.

Der Kassierer verwaltet die Materialien und die Kasse des Fanclubs.

2.

Bei der Bank wird ein entsprechendes Vereinskonto eingerichtet.

3.

Der Kassierer führt ein Kassenbuch. Sämtliche Ein- und Ausgaben müssen durch Belege nachgewiesen werden.

4.

Die Aufnahmegebühren bzw. die Jahresbeiträge der Mitglieder werden durch Bankeinzugsermächtigung eingezogen.

5.

Der Kassierer gibt auf der ordentlichen Mitgliederversammlung Rechenschaft über das abgelaufene Geschäftsjahr des Clubs.

6.

Ein von den Mitgliedern gewählter Kassenprüfer prüft 1 x jährlich die Kasse und gibt ebenfalls Bericht auf der Mitgliederversammlung über seine Prüfung.

 

§ XII. – Fanclub-Treffen

1.

Es findet in unregelmäßigen Abständen ein Stammtisch des Werder-Fanclubs statt zu dem nicht nur Mitglieder eingeladen sind, sondern jede Person willkommen ist.

2.

Gemeinsame Aktivitäten (z. B. Fahrten zu Werder-Spielen) werden gemeinsam organisiert und durchgeführt.

 

 

§ XIII. - Satzungsänderung

1.

Satzungsändernde Anträge müssen auf der Mitgliederversammlung gestellt werden.

2.

Es müssen mindestens Dreiviertel aller Mitglieder anwesend sein.

3.

Eine Dreiviertel-Mehrheit entscheidet.

 

 

§ XIV. - Auflösung

1.

Der Antrag auf Auflösung des Fanclubs muss schriftlich auf der Mitgliederversammlung gestellt werden.

2.

Es müssen mindestens Dreiviertel aller Mitglieder anwesend sein.

3.

Eine Dreiviertel-Mehrheit entscheidet.

4.

Bei Auflösung des Fanclubs wird das vorhandene Vermögen zu gleichen Teilen unter den Mitgliedern aufgeteilt.